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Warum Blitzschutz?

Sorgfalt ist für uns, wenn Sie morgens aufstehen und bemerken, dass Sie völlig sorgenfrei ein Blitz-Gewitter verschlafen haben.

Gegen die Naturgewalt "Blitz" hilft nur Blitzschutz

Blitzschutz als Gebäudeschutz

Nützliche Links

> Gebäudeschutz
Gebäudeskizze zur Veranschaulichung (Fa. Dehn)

> Blitzfibel
Die wichtigsten Infos zum Blitzschutz zusammengefasst (Fa. Dehn)
Schlägt ein Blitz in ein Gebäude ohne ausreichenden Blitzschutz ein, so kann dies je nach Stärke ganz unterschiedliche, zum Teil sogar verheerende Folgen haben. Ein Blitz, der sich entlädt, setzt unvorstellbare Energie frei.

Mit einer Spannung von mehreren 100.000 Volt und einer Temperatur von 30.000 °C im Blitzkanal können binnen kürzester Zeit nicht nur sämtliche Elektrogeräte zerstört und massive Beschädigungen an Gebäude und Einrichtung verursacht, sondern im schlimmsten Fall auch Brände ausgelöst werden!

Blitzschutz als Personenschutz

Beschädigungen am Gebäude sind zwar ärgerlich und meist mit hohem Kostenaufwand verbunden (sofern nicht durch eine Versicherung abgedeckt), können aber mit mehr oder weniger Aufwand wieder behoben werden.

Viel gefährlicher wird es jedoch, wenn sich Menschen im betroffenen Gebäude aufhalten. Sie könnten durch Beschädigungen am Gebäude verletzt oder im Extremfall sogar bei einem Brand eingeschlossen werden! Ein Risiko, das man bei jährlich etwa 280.000 gemessenen Blitzen in Österreich nicht unterschätzen sollte!

Unterschätztes Risiko

Jährlich ca. 280.000 gemessene Blitze in Österreich
Beschädigungen am Gebäude
Hoher Kostenaufwand für Reparaturen
Gefährdung von Personen im Gebäude
Erhöhtes Brandrisiko

Wer braucht Blitzschutz?

Wer muss eine Blitzschutzanlage errichten?

Gemäß österreichischem Institut für Bautechnik (OIB-Richtlinien) sind Bauwerke mit einer Blitzschutzanlage auszustatten, wenn sie wegen ihrer Lage, Größe oder Bauweise durch Blitzschlag gefährdet sind oder wenn dies der Verwendungszweck oder der Inhalt des Bauwerkes erfordert. Davon ausgenommen sind Bauwerke, bei denen sich aufgrund einer Risikoanalyse ergibt, dass Blitzschutz nicht erforderlich ist. Dies bedeutet kurz zusammengefasst für folgende Bauwerke ... (ohne Gewähr):

Öffentliche Gebäude:

Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes bzw. gemäß Baubescheid.
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Firmengebäude:

Sind immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach Vorgaben der Elektroschutzverordnung, Bauordnung, Gewerbeordnung oder Anordnung durch Arbeitsinspektorat.
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Privathäuser:

Blitzschutz stark empfohlen, je nach Vorschreibung der zuständigen Baubehörde lt. Baubescheid.
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Landwirtschaften:

Sind (fast) immer zu ausreichendem Blitzschutz verpflichtet, je nach OIB-Richtlinien (Bauordnung bzw. Baubescheid) des jeweiligen Bundeslandes oder auch aufgrund von Vorgaben durch den Gebäudeversicherer.
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Explosionsgefährdete Bauten:

Aufgrund des erhöhten Risikos sind gemäß VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären) immer geeignete Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen auszuführen!
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Kläranlagen:

Auch für Kläranlagen gilt in gewissen Teilbereichen die VEXAT (Verordnung explosionsfähige Atmosphären). Daher ist der Blitz- und Überspannungsschutz verpflichtend. Auch aufgrund der großen flächenmäßigen Ausdehnung und der weitläufigen energie- und informationstechnischen Netzwerke sind Kläranlagen besonders für Blitzschäden anfällig und müssen mit weiterführenden Schutzmaßnahmen wie z.B. einem Blitzschutzzonenkonzept versehen werden.
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FAQ

Häufige Fragen zum Blitzschutz

Eine Blitzschutzanlage funktioniert (kurz zusammengefasst) aus dem perfekten Zusammenspiel folgender drei Komponenten:

1. Äußerer Blitzschutz:
Fangeinrichtungen leiten den Blitzstrom über das Dach gezielt ab

2. Erdungsanlage:
Die Erdungsanlage sorgt für die Auf- bzw. Verteilung des Blitzstroms in die Erde

3. Innerer Blitzschutz (durch Ihren Elektriker):
Überspannungen, die durch direkten oder indirekten Blitschlag entstehen, werden gezielt abgeleitet

  • Typ 1 Ableiter (früher B-Ableiter):
    Umgangssprachlich als "Grobschutz" bezeichnet. Bei Errichtung einer äußeren Blitzschutzanlage ist zusätzlich zum Typ 2 Ableiter im Haupt-/Zählerverteiler* der Einbau eines Typ 1 Ableiters verpflichtend.
  • Typ 2 Ableiter (früher C-Ableiter):
    Umgangssprachlich als "Mittelschutz" bezeichnet. Jede elektrische Verbraucheranlage ist gegen indirekte Blitzeinwirkungen mittels Typ 2 Ableiter im Haupt-/Zählerverteiler* und ggf. auch in Unterverteilungen zu schützen.
  • Typ 3 Ableiter (früher D-Ableiter):
    Umgangssprachlich als "Feinschutz" bezeichnet. In Abhängigkeit der zu schützenden Anlagen und Geräte und anderer Einflussfaktoren kann in Anlagen die Installation zusätzlicher Überspannungsschutzgeräte sinnvoll oder notwendig sein. Bei der Installation solcher zusätzlicher Überspannungsschutzgeräte ist auf die Koordination mit den vorgeschalteten Überspannungsschutzgeräten zu achten, z.B. können Typ 3 Ableiter für einzelne empfindliche oder teure Elektrogeräte installiert werden.

* In der Praxis werden sogenannte "Kombiableiter", die beide Eigenschaften in einem Gerät vereinen im Haupt-/Zählerverteiler installiert

Bei der Planung einer Blitzschutzanlage wird Ihr Gebäude je nach Gefährdung in eine von drei Blitzschutzklassen eingeteilt. Für diese Klassen werden je nach Gefährdungspegel unterschiedliche Blitzschutz-Maßnahmen festgelegt.

Mit dieser Methode können größere Schäden fast zur Gänze ausgeschlossen werden. Ein gewisses Restrisiko bleibt natürlich immer. Zumeist bleibt das Gebäude jedoch völlig unbeschädigt.

Die Auswirkungen sind je nach Stärke und Ort des Einschlages ganz unterschiedlich. Meist äußert sich der Einschlag in einem (sehr) lauten Knall, manchmal wird der Einschlag gar nicht wahrgenommen.

Interessiert? Ich bin gerne für Sie da!

Ihr Ansprechpartner:

Franz Thür,

Geschäftsführung
Experte für Planung und Bau von Blitzschutzanlagen, Kundenbetreuer und Projektleiter mit blitzbändiger Leidenschaft!
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